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SWK 6, 15. Februar 2004, Seite 263

Nochmals: Ausgewählte Fragen zur Investitionszuwachsprämie

Roman Thunshirn und Stefan Untiedt

Der im SWK-Heft 3/2004, Seite S 69 ff. veröffentlichte Artikel „Sonderfragen zur Investitionszuwachsprämie" bedarf dahin gehend einer Ergänzung, als die geänderte Rz. 8229 der EStR 2000 nunmehr folgende Textierung enthält: „Es bestehen keine Bedenken, wenn die Prämien jeweils bis zum Ergehen (Zustellung) des das jeweilige Jahr betreffenden Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheides geltend gemacht werden. Bei Formularübermittlung im Postweg reicht die Postaufgabe spätestens am Tag des Ergehens des Bescheides (vgl. § 108 Abs. 4 BAO)." Dies stellt gegenüber der ursprünglichen Regelung zwar eine gewisse Erleichterung für den Steuerpflichtigen dar, aus Sicht der Autoren müsste eine Geltendmachung mittels Abgabe des Formulars E 108e jedoch bis zur Rechtskraft des Bescheides möglich sein.

Typischerweise realisiert der Steuerpflichtige erst nach Zugehen des Veranlagungsbescheides, dass er die Prämie mit dem entsprechenden Formular hätte geltend machen müssen, insbesondere dann, wenn er die Prämie in der Bilanz bzw. in der Mehr-Weniger-Rechnung angesetzt, das Formular jedoch nicht abgegeben hat. Weiters stellt die Abgabemöglichkeit bis zur Zustellung des Bescheides eine massive Rechtsunsicherheit für den...

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