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Die Beteiligung von Anteilseignern und Inhabern nachrangiger Titel an den Lasten, um Kapitallücken von sich in Not befindlichen Banken zu schließen, verstößt nicht gegen Unionsrecht
Vorlage zur Vorabentscheidung – Gültigkeit und Auslegung der Bankenmitteilung der Kommission – Auslegung der Richtlinien 2001/24/EG und 2012/30/EU – Staatliche Beihilfen für Banken im Kontext der Finanzkrise – Lastenverteilung – Liquidation des Eigenkapitals der Aktionäre, des Hybridkapitals und nachrangiger Schuldtitelfonds – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Eigentumsrecht – Schutz der Interessen der Gesellschafter und Dritter – Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten
1. Die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen ab dem auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise („Bankenmitteilung“) ist dahin auszulegen, dass sie keine Bindungswirkung gegenüber den Mitgliedstaaten hat.
2. Die Art 107 bis 109 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rn 40 bis 46 der Bankenmitteilung nicht entgegenstehen, soweit diese für die Genehmigung einer staatlichen Beihilfe eine Beteiligung von Anteilseignern und Inhabern nachrangiger Titel an den Lasten voraussetzen.
3. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und das Eigentumsrecht sind dahin auszulegen, dass sie den Rn 40 bis 46 der Bankenmitteilung nicht entgegenstehen, sowei...