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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite 82

GrESt: Gegenleistung

Der Begriff der Gegenleistung (i. S. d. Grunderwerbsteuergesetzes) ist im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen und unter einer Gegenleistung ist alles zu verstehen, was der Erwerber - wenn auch nur mittelbar - einsetzen muss, um das Grundstück zu erhalten. Voraussetzung für die Einbeziehung in den Bereich der Gegenleistung ist ein unmittelbarer, tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsvorgang, wobei § 5 GrEStG keine erschöpfende Aufzählung dessen darstellt, was Gegenleistung sein kann. - (§ 5 GrEStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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