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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite 749

Steuerfreier Widerruf von Sparbuchschenkungen nach dem 31. 12. 2003

Chance einer steueroptimalen Planung von Vermögensübertragungen?

Oliver Ginthör und Michael Huber

Gemäß dem Stichtagsprinzip ist für jeden Schenkungsvorgang Schenkungssteuer zu entrichten. Eine spätere Rückübertragung des Vermögens ist als Rückschenkung zu betrachten und löst demnach ebenfalls Schenkungssteuerpflicht aus. In der Praxis ist es trotz häufiger Versuche so gut wie nie gelungen, diese „Doppelbesteuerung" zu vermeiden.

Der Spezialfall der Sparbuchschenkung ist derzeit von diesem Problem weitgehend nicht betroffen, da solche Schenkungen generell von der Schenkungssteuer befreit sind und eine Rückschenkung daher unproblematisch erscheint. Allerdings läuft diese Steuerbefreiung nach derzeitigem Stand am aus. Bis dahin steuerfrei geschenkte Sparbücher würden dann im Falle einer Rückschenkung Schenkungssteuer auslösen. Hier ist zu beachten, dass Schenkungen der Eltern an die Kinder gem. § 8 Abs. 1 ErbStG der Steuerklasse I unterliegen, bei Rückschenkungen der Kinder an ihre Eltern jedoch die Steuerklasse von I auf III wechselt.

Gerade im Rahmen einer Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation ist die genaue Höhe des Vermögens, welches endgültig weitergegeben werden soll, noch unklar. Hier wäre ein Vorgehen äußerst praktikabel, bei dem Sparbücher im Rahmen eines Schenk...

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