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Österreichs Steuern in den Schranken des Gemeinschaftsrechtes
Die abgabenrechtliche Gleichbehandlung von Unionsangehörigen
Das Gemeinschaftsrecht lässt eine abgabenrechtliche Benachteiligung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs nicht zu. Der innergemeinschaftliche Wirtschaftsverkehr ist dem innerstaatlichen Wirtschaftsverkehr konsequent gleichzustellen. Abgabenrechtliche Erschwernisse sind im Fall ihrer Unverhältnismäßigkeit gemeinschaftsrechtlich unzulässig.
Die Grundfreiheiten des EG-Vertrages (freier Warenverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs) begrenzen die Steuerautonomie der Mitgliedstaaten und münden in ein umfassendes Verbot einer steuerlichen Benachteiligung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs (Beiser/Zorn in Mayer, Art. 90 EGV, Rz. 13). Die Mitgliedstaaten haben ihre Steuerautonomie in den Schranken des Gemeinschaftsrechtes auszuüben (). Abgabennormen dürfen Unionsangehörige weder offen noch versteckt diskriminieren. Die grenzüberschreitende Ausübung der Grundfreiheiten des EGV darf durch Abgabennormen nicht unverhältnismäßig erschwert werden (Beiser/ Zorn, a. a. O. Rz. 14 ff.).
Im Verhältnis zu Drittstaaten/Nicht-Unionsangehörigen ist zu beachten: Die Freih...