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Zu den Voraussetzungen der Amtshaftung wegen mangelhafter Kontrolle von Werbeprospekten
Hätte der Anleger seine Investmententscheidungen auch bei Unterbleiben der von ihm beanstandeten Werbemaßnahmen getroffen, mangelt es an der Kausalität des angeblichen behördlichen Fehlverhaltens (FMA) für den von ihm behaupteten Vermögensnachteil.
Aus der Begründung:
Der Kläger, der bereits in einen Investmentfonds investiert hatte, erwarb am und am über Beratung eines Vermögensberaters Wertpapiere, deren Kurs in der Folge sank. Sein Vermögensberater bewarb die Wertpapiere als „mündelsicher“, was nicht in den (vorgelegten) Werbeprospekten steht. Dem Kläger wurden drei Verkaufsprospekte gezeigt, die er nicht durchlas. Ihn faszinierte der Gedanke, „in Häuser“ zu investieren und einen Ertrag zu erzielen. Für ihn stand der Ertrags-, nicht der Sicherheitsgedanke im Vordergrund.
Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche gegen die Beklagte geltend und vertritt zusammengefasst den Standpunkt, bei pflichtgemäßem Verhalten der FMA wäre seine Vermögensschädigung unterblieben, weil er dann die Wertpapiere nicht erworben hätte.
Die Vorinstanzen wiesen die Klagebegehren ab.
Der Kläger zeigt in der außerordentlichen Revision keine Rechts...