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SWK 30, 15. Oktober 2003, Seite 733

Keine betriebliche Veranlassung von Unterhaltszahlungen an den Lebensgefährten

VwGH verwirft „Lebensunterhalts-Finanzierungsmodell"

Bernhard Renner

Die steuerliche Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist ein ständiger Zankapfel zwischen Abgabenbehörden und Abgabepflichtigen: Dem steten Misstrauen des Fiskus gegenüber solchen Vereinbarungen steht oftmals der vehemente Wille der Steuerpflichtigen entgegen, durch eine Art „Splitting" das erzielte Einkommen in der Familie oder Lebenspartnerschaft aufzuteilenund dadurch in den Genuss progressionstechnischer Begünstigungen zu kommen.

Einem scheinbar besonders geschickt „gestrickten" Modell, mit dem freiwillige Unterhaltszahlungen an den Lebensgefährten sowohl im Bereich der Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer unternehmerische bzw. betriebliche Veranlassung (Vorsteuer- bzw Betriebsausgabenabzugsfähigkeit) erlangen sollten, hat der VwGH jüngst die Anerkennung versagt.

I. Der zugrunde liegende Sachverhalt

In der Steuererklärungen wurde seitens der Beschwerdeführerin, die Provisionsvertreterin für Kosmetikartikel ist, unter der Position „Materialaufwand" ein Betrag von jährlich bis zu S 120.000,- (€ 8.720) für „Fremdarbeit" geltend gemacht. Erst über Vorhalt des Finanzamtes wurde diese Aufwandsposition dahin gehend näher erläutert, dass der Lebensgefährte angeblich s...

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