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Die Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen gemäß § 6 Z 13 EStG
Welche zeitlichen Schranken bestehen?
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1996 wurde die Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen im Sinne des § 228 Abs. 1 HGB normiert. Dem § 6 Z 13 EStG wurden folgende beiden Sätze angefügt: „Soweit nach Maßgabe der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eine Zuschreibung zulässig ist, hat der Steuerpflichtige bei Anteilen an Körperschaften, die zum Anlagevermögen gehören, den höheren Teilwert anzusetzen. Dies hat nur insoweit zu erfolgen, als es sich um eine Beteiligung i. S. d. § 228 Abs. 1 HGB handelt."Damit diese Zuschreibungspflicht zum Tragen kommt, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere ist zu hinterfragen, ob und welche zeitlichen Schranken konkret bestehen, einerseits bezogen auf den Zeitpunkt des Eintrittes der zu berücksichtigenden Wertsteigerung, andererseits aber auch hinsichtlich des Zeitpunktes der ursprünglichen Realisierung des Wertverlustes.
I. Steuerliche Regelung des § 6 Z 13 EStG
1. Zweck der Norm
Zum § 6 Z 13 EStG i. d. F. Strukturanpassungsgesetz 1996 führen die Erläuterungen wie folgt aus:
„Im Strukturanpassungsgesetz 1996 wurden Maßnahmen gesetzt, die einer Mehrfachverwertung von Verlusten im Bereich der Körperschaftsteuer entgegenwirken. Insbesondere sind Teilwertabs...