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SWK 26, 10. September 2003, Seite 167

Zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - national und international

Reformbedarf in Österreich?

Thomas Haberer

Die Abschlussprüfung dient einerseits der Information der Organe und Gesellschafter der geprüften Gesellschaft, erfüllt andererseits aber auch eine Kontroll- und Beglaubigungsfunktion gegenüber Dritten.Durch zahlreiche Bilanzskandale ist die „Institution Abschlussprüfung" in letzter Zeit in die Krise geraten. Ein möglicher Weg zur Verbesserung der Qualität der Prüfung ist die Stärkung der Unabhängigkeit des Prüfers, worunter die rechtliche und wirtschaftliche Bindungslosigkeit im Verhältnis zur geprüften Gesellschaft zu verstehen ist. Fragen der Unabhängigkeit sind in Österreich in § 271 HGB geregelt, worin eine nach h. M. taxative Aufzählung von Ausschlussgründen erfolgt. Sie wird ergänzt durch berufsrechtliche Vorschriften, namentlich § 88 WTBG und §§ 21 ff. der Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie 2001. Fraglich ist nun, ob eine Reform der einschlägigen Regelungen notwendig ist. Dafür sollen zunächst einige aktuelle Entwicklungen im Ausland dargestellt werden.

I. USASpätestens seit Enron und WorldCom ist auch in Amerika eine breite Diskussion entbrannt, wie die Rechtslage im Mutterland der Corporate Governance verbessert werden kann. Zunächst hat man mit der Erlassung des sog. Sa...

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