zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 11, November 2016, Seite 798

Entwurf der EBA für Technische Standards sowie Leitlinien zum Schuldnerausfallbegriff gem Art 178 CRR

Gemäß Art 178 CRR gilt ein Exposure ua als ausgefallen, wenn der Schuldner in Hinblick auf materielle Zahlungsverpflichtungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Die Definition einer geeigneten Materialitätsschwelle obliegt dabei den zuständigen nationalen Behörden. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Schwellenwerte innerhalb der EU höchst unterschiedlich. Dadurch sind speziell grenzüberschreitend operierende Bankengruppen erhöhten Compliance-Kosten ausgesetzt, die man durch eine Vereinheitlichung reduzieren könnte.

Die EBA hat daher am einen Entwurf für RTS zum Schwellenwert für überfällige Verbindlichkeiten gem Art 178 CRR veröffentlicht. Sie ruft die zuständigen Behörden dazu auf, neben absoluten Schwellenwerten auch relative zu nutzen, wobei der absolute Schwellenwert nicht höher als EUR 100 für Retailforderungen und nicht höher als EUR 500 für Nicht-Retailforderungen sein sollte. Der relative Schwellenwert sollte zwischen 1% und 2,5% liegen.

Die RTS sind durch Leitlinien flankiert, in denen die EBA relevante Aspekte in Zusammenhang mit der Definition des Schuldnerausfallsbegriffs erläutert. Ziel ist eine einheitliche Auslegung...

Daten werden geladen...