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ÖBA 11, November 2016, Seite 797

Entwurf der FMA zur Änderung der VERA-Verordnung

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte am einen Entwurf zur Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-Verordnung). Dieser dient vor allem der Bereinigung von Meldeinhalten sowie Anpassungen an das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014). Außerdem enthält der Entwurf Vorschriften zur Meldung von Informationen zu Verbraucherzahlungskonten.

Kreditinstitute (KI) müssen den Vermögensausweis iSd § 74 Abs 1 Bankwesengesetz (BWG) nach den Anlagen A1a, A1b, A1c und A1d gliedern. Mit Ablauf des entfällt die Beteiligungsmeldung (Anlage A1b) und wird in diesem Zusammenhang in die neu erlassene Stammdatenmeldungsverordnung 2016 (STDM-V) überführt. Die Änderungen der Anlage A1a sind dazu vorgesehen, die Meldeinhalte zu bereinigen und die Anpassung an das RÄG 2014 vorzunehmen. Diese beinhaltet ua eine Unterteilung nach der jeweiligen Währung, den Ersatz von mehreren Detailmeldungen durch Summenpositionen sowie die Differenzierung der Detailmeldungen nur noch zwischen Inlands- und Auslandspositionen. Zudem wird die neue Meldung gem Anlage A1d aufgenommen. Diese setzt die Verordnungsermächtigung gem § 29 Abs 8 Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) um. Aufgru...

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