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ÖBA 11, November 2016, Seite 785

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Bankenabgabe

Durch intensive Bemühungen konnte im Juli der Beschluss einer grundlegenden Reform der Bankenabgabe erreicht werden. Damit wird der zusätzlichen Belastung der Kreditwirtschaft durch die Beiträge für Abwicklung und Einlagensicherung Rechnung getragen.

Die Bundesregierung hat im Ministerrat am 12. Juli die Reform und Neugestaltung der Stabilitätsabgabe beschlossen, deren positive Effekte insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes begrüßt werden, wenn auch die Abschlagszahlung eine enorme Herausforderung darstellt.

Eckpunkte der Reform sind:

  • Ab Einführung der „Bankenabgabe neu“, die jährlich ca 100 Mio EUR betragen soll. Diese ist nicht KöSt-abzugsfähig und eine reine Bundesabgabe.

  • Zahlung in Höhe von 1 Mrd EUR, die in Form einer Einmalzahlung oder verteilt auf 4 Jahre erfolgen kann.

  • Zur Förderung der Wirtschaft erklären sich die Banken bereit, weitere Kreditmaßnahmen im Rahmen der geltenden Richtlinien in Höhe von 200 Mio EUR primär an KMU zu vergeben.

  • Finanzierung von Bildungs- und Forschungsmaßnahmen durch die Einmalzahlung.

Basel IV

Obwohl der Umsetzungsprozess von Basel III nach wie vor nicht abgeschlossen ist, werden im Basler Ausschuss ...

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