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Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht
Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort
Einbringung und rückwirkende Entnahmen
UmS 142/02/03: Die Mitunternehmer A, B und C sind zu je einem Drittel Gesellschafter der MU-ABC. Alle drei wollen ihre Mitunternehmeranteile in die GmbH-ABC einbringen. A will Barentnahmen nach § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG rückbeziehen, B und C wollen unbare Entnahmen i. S. d. § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG tätigen. Ist die 75-%-Grenze isoliert oder für alle drei in Summe zu beachten?
Antwort: Geht man vom Vergleich mit der Einbringung des Betriebes der MU-ABC aus, könnte man zur Auffassung gelangen, dass die in diesem Fall anzuwendende betriebsbezogene 75-%-Grenze bei der Mitunternehmeranteilseinbringung nicht anders gewürdigt werden kann. Demgegenüber ist aber festzuhalten, dass eine Mitunternehmeranteilseinbringung eine „persönliche" Umgründung des einzelnen Mitunternehmers ist. Hätten A, B und C ihren Anteil jeweils auf einen Folgestichtag eingebracht, also z. B. zum 29. 12., 30. 12. und 31. 12., wäre eine jeweils isolierte Betrachtung der 75-%-Grenze in Betracht gekommen. Das spricht für die Annahme, dass dies auch bei konzentrierter Einbringung der Mitunternehmeranteile auf ein und denselben Stichtag der Fall ist. Nach dieser Auffassung ist A daher im gegenständlichen Fall nicht gehindert, die Ba...