Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite 33

Land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen

Kein genereller Hälftesteuersatz für aussetzende Forstbetriebe

Gerhard Petschnigg

Im Rahmen der Bundes-Einkommensteuertagung 2002, welche im April 2002 in der Finanzlandesdirektion für Salzburg stattfand, wurden mit Vertretern des BMF, der Finanzlandesdirektionen und der Finanzämter auch einige land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen erörtert, die Eingang in das am im Internet veröffentlichte Einkommensteuerprotokoll 2002fanden.

Rücklagen gemäß § 12 EStG bei pauschalierten Landwirten

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 94/14/0170, ausgesprochen, dass eine Übertragung der stillen Reserven gemäß § 12 EStG 1988 auch bei pauschalierten Land- und Forstwirten denkbar ist. Das Erkenntnis betraf die Ermittlung land- und forstwirtschaftlicher Einkünfte für 1991 nach der Verordnung BGBl. Nr. 100/1990. Kommt eine Übertragungsrücklage auch im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001 in Betracht?

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom , 94/14/0170, festgehalten, dass bei Bildung der Rücklage (des steuerfreien Betrages) nach § 12 EStG 1988 gewährleistet sein muss, dass die aufgedeckten stillen Reserven auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens übertragen werden können. Die für den Streitzeitraum geltende Pauschalierungsverordnung sah für die Ermittlung des Gewinnes aus Forstwirtschaft eine (...

Daten werden geladen...