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ASoK 9, September 2022, Seite 336

Falsche Angaben beim Contact-Tracing wegen COVID-19

Der Verurteilte wurde des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten nach § 178 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Handlungen begangen, die geeignet waren, die Gefahr der Verbreitung einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit, nämlich der durch den Erreger SARS-CoV-2 ausgelösten Erkrankung COVID-19 unter Menschen herbeizuführen, indem er in der Zeit vom 5. bis zum gegenüber zwei Amtsärztinnen die Mitwirkung bei der Erhebung potenzieller Kontaktpersonen verweigerte, keine Angaben dazu machte, wann er mit welchem Bus über welche Route aus der Republik Kosovo zurückkehrte, und wahrheitswidrig angab, nur mit seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Gattin Kontakt gehabt zu haben.

Der OGH hob den Schuldspruch auf und sprach den Verurteilten vom gegen ihn erhobenen Vorwurf frei. Denn das dem Verurteilten zur Last gelegte Verhalten, nämlich die Erstattung falscher Angaben beim Contact-Tracing, ist – unabhängig vom Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers – nicht typischerweise geeignet, die konkrete Gefahr der Verbreitung der Krankheit herbeizuführen ().

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