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SWK 14, 10. Mai 2003, Seite 41

Zustellmängel

Wer behauptet, es lägen Zustellmängel vor, hat diese Behauptung entsprechend zu begründen und Beweise anzuführen, welche die genannte Vermutung zu widerlegen geeignet sind. - (§ 22 ZustG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)

( - 0408)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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