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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite 14

Entnahme aus Betriebsvermögen

Die Übertragung eines bebauten Grundstücks anlässlich der Beendigung einer KG (Aufteilung des Gesellschaftsvermögens) stellt stets einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar. In steuerlicher Hinsicht ergibt sich daraus, dass die Aufteilung des Gesellschaftsvermögens stets als Entnahme aus dem Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft und nicht als Veräußerungsvorgang zu werten ist. - (§ 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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