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SWK 6, 15. Februar 2003, Seite 11

FinanzOnline im Internet

Die Neuerungen im Überblick

Rudolf Weninger

FINANZOnline ist das wichtigste Kommunikationsmedium im elektronischen Verkehr mit der Abgabenbehörde. Die gesetzmäßige Regelung erfolgt in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FINANZOnline-Verordnung 2002 - FOnV 2002), BGBl. II Nr. 46/2002. Vor 2002 galt die FOnV, BGBl. II Nr. 71/1998 (in der jeweiligen Fassung). Über FINANZOnline konnten bisher Wirtschaftstreuhänder, Notare und Rechtsanwälte unmittelbar mit dem Finanzamt auf elektronischem Weg kommunizieren. Daneben gab es noch bestimmte weitere Teilnehmer, nämlich gewisse Kreditinstitute (gemäß Artikel 2 FOnV 2002 „die im § 40 Abs. 2 Z 2 InvFG 1993 bezeichneten steuerlichen Vertreter") und gewisse Sozialversicherungsträger gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Datenübermittlung nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. II Nr. 47/2002.

Mit der Änderung der FOnV 2002 durch BGBl. II Nr. 448/2002 erfolgen ganz wesentliche Erweiterungen des bestehenden Verfahrens ab 2003, was auch unter dem Begriff „eFinanz" bekannt geworden ist:

1. Der Teilnehmerkreis wird auf die Steuerpflichtigen selbst ausgedehnt.

2. Der Zugang wird über das bisher geschl...

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