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Geldbetrag: Verfügungszeitpunkt
• Die Verfügung über einen Geldbetrag ist dann gegeben, wenn die Auszahlung des Betrages auf Wunsch des Gläubigers verschoben wird, obwohl der Schuldner zahlungswillig ist; der Zufluss erfolgt bereits in diesem Zeitpunkt. - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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