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Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002
Allgemeines, Artikel I (Verschmelzungen) und Artikel II (Umwandlungen)
Die Finanzverwaltung hat mit der Erstellung und der Herausgabe der UmgrStR 2002 den mit den EStR 2000, den UStR 2000, den KöStR 2001, den StiftungsR 2001 und den LStR 2002 beschrittenen Weg fortgesetzt, bedeutsame Werkzeuge für den Anwender innerhalb und außerhalb der Finanzverwaltung zu schaffen. In den folgenden drei SWK-Ausgaben werden wesentliche Aussagen der UmgrStR zu den einzelnen Artikeln des UmgrStG in kurzer Form dargestellt.
Für alle Umgründungstatbestände Geltung finden die in der Einleitung formulierten Grundsätze:
• Anwendung der UmgrStR ab der Veranlagung 2003; Anwendung bei Betriebsprüfungen und offenen Veranlagungen unter Beachtung der Günstigkeitsregel sowie der Sonderregel für Verlustabzüge
• Einheitsbetrachtung, d. h. kein Wahlrecht, ob das UmgrStG oder das allgemeine Ertragsteuerrecht angewandt wird
• Grundsatz der Massgeblichkeit des Handelsrechts und somit der Eintragung ins Firmenbuch für Art. I, Art. II, Einbringungen i. S. d. Art. III nach BWG und VAG und für Handelsspaltungen nach Art. VI; Eintragung bestätigt Vollzug
• Grundsatz der Internationalisierung, der sich in den Bestimmungen zu den einzelnen Artikeln dokumentiert
• Grundsatz des ertragsteuerlichen Formwechsels und der Steuerneutralität des Tausches und entsprechende Aus...