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Neuerliche Reduktion der Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts
Aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes und geplante legistische Maßnahmen
Nachdem der VwGH mit Erkenntnis vom , 96/13/0066 entschieden hatte, dass steuerfreie Einkünfte i. S. d. § 3 EStG bei der Ermittlung des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen nicht zu berücksichtigen sind (siehe SWK-Heft 4/2002, Seite S 82 ff.), reduzierte er mit Erkenntnis vom , 98/14/0160 neuerlich die Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts. Darüber hinaus plant auch der Gesetzgeber eine Anpassung des § 34 Abs. 4 EStG.
1. Gesetzeslage
Aktueller einfachgesetzlicher Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen ist das „Einkommen (Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung selbst und eines Sanierungsgewinnes (§ 36)" (§ 34 Abs. 4 EStG).
2. Die Erkenntnisse des VwGH
In der Entscheidung vom , 96/13/0066 kam der VwGH zutreffend zum Ergebnis, dass der in § 2 Abs. 2 EStG festgelegte Einkommensbegriff die nach § 3 EStG von der Einkommensteuer befreiten Einkünfte nicht erfasst und diese deshalb auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen nicht einzubeziehen sind (vgl. SWK-Heft 4/2002, Seite S 82, Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG, § 34 Abs. 4 und 5 Tz. 1 und Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/ Wanke, EStG, § 34 Anm. 39; zuvor ber...