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SWK 13, 30. April 2003, Seite 49

Zur Rotation des Abschlussprüfers

Ergebnis einer internationalen Vergleichsstudie

Robert Reiter

Bei der Einführung der „externen Rotation" durch das Finanzmarktaufsichtsgesetz stützte sich der Gesetzgeber auf die Begründung, dass sie eine „international bewährte Maßnahme" darstellt. Wie eine jüngst abgeschlossene Studie zeigt, ist dieser Feststellung entgegenzutreten und aus internationaler Sicht einer internen Rotation der Vorzug zu geben.

1. Einleitung - Rechtslage in Österreich

Mit dem Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) wurden in Österreich für alle gesetzlich verpflichtend vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen mit Ausnahme der Abschlussprüfung von Privatstiftungen Rotationsbestimmungen eingeführt, die in der Fachsprache „externe Rotation" genannt werden. Die Rotation betrifft neben dem Auftragnehmer an sich auch die natürlichen Personen, die den Bestätigungsvermerk unterfertigt haben. Zusätzlich wird für Abschlussprüfungen nach dem BWG auch der „Prüfungsleiter" von dieser Bestimmung erfasst.

In der Literatur wurde bereits ausführlich zu den Bestimmungen des FMAG kritisch Stellung genommen. In den ErlRV zum FMAG zu § 62 Z 6 a Bankwesengesetz (BWG), der die externe Rotation zum Inhalt hat, wird ausgeführt: „Die vorliegende Regelung verbessert ... die Unabhängigkeit des Bankprüfers in Gleichklang mit inter...

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