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SWK 10, 1. April 2003, Seite 28

Bilanzänderung

Die Erhöhung einer Investitionsrücklage nach Einreichung der Bilanz beim Finanzamt ist keine Bilanzberichtigung, sondern eine Bilanzänderung i. S. d. zweiten Satzes des § 4 Abs. 2 EStG 1988. - (§ 4 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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