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SWK 10, 1. April 2003, Seite S 318

Verpflichtung zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg

VO präzisiert erstmalige elektronische Abgabe ab UVA für April

Peter Kolacny

Am wurde im Nationalrat die Änderung des § 21 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 beschlossen, wonach die Übermittlung der Voranmeldungen elektronisch zu erfolgen hat, ausgenommen diese ist dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar. Dieses Gesetz wird am 28. März im Bundesgesetzblatt verlautbart. Der BMF wird in einer VO präzisieren, dass die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Voranmeldung ab der Voranmeldung für den Zeitraum April 2003 bestehen soll. Das BMF ist jedoch interessiert, dass auch für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März die Einreichung der Voranmeldung bereits elektronisch im Wege von FinanzOnline erfolgt (allerdings ohne gesetzliche Grundlage). Unter Hinweis auf die eingangs genannte Gesetzesänderung findet sich auf der BMF-Homepage folgende Information:

Es ist beabsichtigt, nach Kundmachung dieser Gesetzesänderung eine Verordnung zu erlassen, die festlegt, dass

- die Übermittlung der Voranmeldungen auf elektronischem Weg erstmals für Voranmeldungen für den Zeitraum April 2003 (abzugeben bis 15. Juni, bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum 15. August) zu erfolgen hat und

- die Übermittlung der Voranmeldungen über FinanzOnline zu erfolgen hat.

Die Ve...

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