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ASoK 9, September 2022, Seite 322

Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Verkehrsbeschränkungen

Ablösung der Quarantäne

Andreas Gerhartl

Die COVID-19-Quarantäne wurde mit August 2022 durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt. Diese Neuregelung birgt aber durchaus einiges an arbeitsrechtlichem Zündstoff in sich.

1. Überblick

Die COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung (COVID-19-VbV) gilt seit und löst die Quarantäne (behördliche Absonderung) nach dem EpiG ab. Aufgrund von SARS-CoV-2 ausgestellte Absonderungsbescheide gemäß § 7 EpiG verlieren daher mit diesem Datum ihre Rechtswirkungen. Wurde für eine Person aufgrund einer Infektion mit SARS-CoV-2 ein Absonderungsbescheid S. 323gemäß § 7 EpiG ausgestellt, dessen Laufzeit am noch andauert, gelten somit ab diesem Zeitpunkt die Verkehrsbeschränkungen nach der COVID-19-VbV.

Die COVID-19-VbV gilt für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt. Nicht von ihrem Geltungsbereich umfasst sind daher etwa Kontaktpersonen eines positiv Getesteten. Die Verkehrsbeschränkungen enden jedenfalls spätestens 10 Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag nach dem Zeitpunkt der Probenahme möglich, wobei die Freitestung bei einem negativen PCR-Test oder einem Ct-Wert von mindestens 30 gelungen ist. Die Verkehrsbeschränkungen enden weiters, wen...

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