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Zeitschrift eines Universitätsinstituts als Hoheitsbetrieb oder als Betrieb gewerblicher Art
Soweit Rechtsfragen des Körperschaft- und Umsatzsteuergesetzes angesprochen sind, ist zu bemerken, dass zunächst zu prüfen sein wird, ob das Universitätsinstitut, das nach bis Ende 2003 geltendem Recht als teilrechtsfähige Einrichtung dem Grunde nach ein Hoheitsbetrieb i. S. d. § 2 Abs. 5 KStG 1988 (Rz. 63 KStR 2001) bzw. § 2 Abs. 3 UStG 1994 ist, als solches überwiegend der Lehre und Forschung dient oder ob eine getrennte Betrachtung dahin gehend geboten ist, dass wirtschaftliche Teilaktivitäten, wie die Herausgabe einer Zeitschrift, einen eigenen Betrieb darstellen, dessen Eigenschaft als Hoheitsbetrieb zu prüfen ist.
Nach § 2 Abs. 1 KStG liegt kein Hoheitsbetrieb, sondern ein Steuersubjekt „Betrieb gewerblicher Art" vor, wenn eine Einrichtung existiert, die wirtschaftlich selbständig ist (Rz. 66 KStR 2001) und unabhängig vom Vorliegen einer Gewinnabsicht ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit (Rz. 69 KStR 2001) von wirtschaftlichem Gewicht (Rz. 70 KStR 2001) und zur Erzielung von Einnahmen (Rz. 72 KStR 2001) dient.
Sollte sich die Herausgabe der Zeitschrift organisatorisch nicht vom eigentlichen Institutsbetrieb trennen lassen, ist i. d. R. der gesamte Institutsbetrieb als überwiegend der F...