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SWK 28, 1. Oktober 2003, Seite 691

Tax Due Diligence - die nach § 14 BAO gebotene Sorgfalt?

Vermeidung der Haftung für Steuerschulden beim Erwerb eines Unternehmens

Christof Strasser

Der Begriff der Due Diligence entstammt dem angloamerikanischen Recht, wo er in seiner ursprünglichen Bedeutung die - wörtlich übersetzt - „notwendige Sorgfalt" umschreibt, sohin einen Sorgfaltsmaßstab ähnlich dem österreichischen Recht. Gleichzeitig meint Due Diligence aber auch die beim Unternehmenserwerb nach US-amerikanischem Recht enorm wichtige, umfassende Prüfung des Zielunternehmens in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, mit dem Ziel aufzudecken, mit welchen Schwachstellen des Zielunternehmens der Erwerber zu rechnen hat.

Viel stärker als etwa das österreichische und das deutsche Kaufrecht ist die US-amerikanische Rechtsordnung dabei vom römisch-rechtlichen Grundsatz des caveat emptor beherrscht. Da diesem Grundsatz nach die Gefahr allfälliger Mängel der Kaufsache im Allgemeinen beim Käufer liegt, ist auf Erwerberseite besondere Sorgfalt geboten, woraus sich auch die große Bedeutung von Due-Diligence-Prüfungen erklärt: Nur nach eingehender Prüfung des Zielunternehmens ist der Käufer in der Lage, durch so genannte representations und warranties vertraglich Vorsorge zu treffen.

Obgleich Due-Diligence-Prüfungen ihren Ursprung im angloamerikanischen Rechtskreis haben, werd...

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