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SWK 28, 1. Oktober 2003, Seite 679

Land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen

Entschädigungszahlungen sind nicht abpauschaliert

Gerhard Petschnigg

Im Rahmen der Bundes-Einkommensteuertagung 2003, welche von 6. bis in der Finanzlandesdirektion für Salzburg stattfand, wurden mit Vertretern des BMF, der Finanzlandesdirektionen und der Finanzämter auch einige land- und forstwirtschaftliche Zweifelsfragen erörtert, die Eingang in das im Internet veröffentlichte Einkommensteuerprotokoll 2003fanden.

I. Unterjährige Grundstückskäufe und -verkäufe (Rz. 4142 EStR)

Ein vollpauschalierter Landwirt kauft während des Jahres mehrere land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

§ 1 Abs. 2 LuF PauschVO 2001 (BGBl. II Nr. 54/2001) lautet: „Als maßgebender Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gilt der Einheitswert des während des Veranlagungszeitraumes bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zuzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres bewirtschafteten Zupachtungen und abzüglich der Einheitswertanteile der während des Veranlagungsjahres nicht selbst bewirtschafteten Verpachtungen."

Gilt die Regel: „Wer die Ernte hat, der hat die Zurechnung", nur bei Verpachtungen (Zupachtungen) oder auch bei Grundstückskäufen bzw. -verkäufen?

Die Regel: „Wer die Ernte hat, der hat die Zurechnung"...

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