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SWK 23, 15. August 2003, Seite 63

Vorsätzliches Finanzvergehen

Eines vorsätzlichen Finanzvergehens macht sich ein Geschäftsführer eines Gastgewerbebetriebes u. a. schuldig, wenn bei Vorliegen gravierender Buchführungsmängel Einlagen in Höhe von 1.823.000,- S nicht plausibel erklärt werden können. - (§ 33 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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