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SWK 23, 15. August 2003, Seite 63

Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommunalsteuer

Im Zusammenhang mit der Frage der Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen kommt dem Unternehmerwagnis wesentliche Bedeutung zu. Dabei haben vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein. - (§ 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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