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Aktuelles aus der Lohnverrechnung
Antworten auf diverse Zweifelsfragen aus dem Lohnsteuerprotokoll 2003
Im Rahmen der Bundeslohnsteuertagung 2003 hat das Bundesministerium für Finanzen auch heuer wieder zahlreiche Zweifelsfragen zur Lohnsteuer beantwortet. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung kurz zusammengefasst und mit Beispielen erläutert.
Zukunftssicherungsmaßnahme auch bei Lohnverzicht (Bezugsumwandlung) steuerfrei
Die Steuerbefreiung für Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988) kommt - bei Zutreffen aller anderen Voraussetzungen - auch dann zum Tragen, wenn der Arbeitgeber bestehende Bezugsansprüche des Arbeitnehmers durch Maßnahmen zur Zukunftssicherung abgilt (Rz. 81 LStR 2002). Das Gruppenmerkmal ist erfüllt, wenn der Vorgang allen Arbeitnehmern angeboten wird. Wenn nur ein Teil dieses Angebot annimmt, ist dies für die Steuerbefreiung nicht schädlich.
• Beispiel:
Ein Arbeitgeber bietet allen Mitarbeitern die Einräumung einer Zukunftssicherungsmaßnahme in Form einer Lebensversicherung an, wenn die Arbeitnehmer auf den entsprechenden Lohn (300 € pro Jahr) verzichten. Die vom Arbeitgeber auf Grund des Lohnverzichts gezahlte Versicherungsprämie bleibt steuerfrei (auch wenn nicht alle Arbeitnehmer das Angebot annehmen).