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SWK 23, 15. August 2003, Seite 159

Nur die Gänse rupfen, die wenig Geschrei verursachen?

Eine kurze Analyse anhand soziologischer und moralphilosophischer Grundsätze

Günther Silber

Betrachtet man so manche tagespolitische Diskussion, wird man sich häufig den einen oder anderen Gedanken über das Wort „Steuergerechtigkeit" machen, wie jüngst ein ziemlich desillusionierter Steuerinsider im SWK-Heft 20/21.Aus diesem Grund scheint es angebracht, in kurzer Form die soziologischen und moralphilosophischen Grundsätze dieses hochstehenden Begriffes in Erinnerung zu rufen und dessen wissenschaftlich zulässige Bandbreite aufzuzeigen, ohne auf tagespolitische Diskussionen und die Vorbildwirkung von in der Öffentlichkeit stehenden Personen einzugehen.

1. Gerechtigkeit

Es ist eine traditionelle Forderung, dass das Verhalten des Staates gegenüber seinen Bürgern durch Gerechtigkeit geprägt sein muss. Es bedarf somit für den Einsatz der hoheitlichen Gewalt nicht nur einer formalen, sondern auch einer hinreichend begründeten inhaltlichen Legitimation, damit sie von seinen Bürgern akzeptiert wird. Das wichtigste Legitimationskriterium beruht wohl auf dem Attribut der Gerechtigkeit. Ein anderes Kriterium wäre etwa die Aufrechterhaltung der Ordnung.

Tipke formuliert dies wie folgt: „Die gerechte Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die einzelnen Bürger ist ein Imperativ der Ethik [.....

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