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Die steuerliche Behandlung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gemäß §§ 108 g ff. EStG
Einzahlung des Steuerpflichtigen wird bis zu einem Höchstbetrag mit einer Prämie versehen
Als letzter Schritt im sog. Drei-Säulen-Modell, das neben der gesetzlichen Pensionsvorsorge eine betriebliche und eine private Pensionsvorsorge vorsieht, wurde im Zuge des Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetzes (HWG 2002 - BGBl. I Nr. 155/2002) eine „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" geschaffen. Um dem Vorsorgemodell eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern, hat der Gesetzgeber bzw. der Fiskus das Modell mit einem entsprechenden steuerlichen Anreizsystem ausgestattet. Während das gesetzliche Pensionssystem gem. § 2 ASVG nach dem Umlagesystemfunktioniert, wobei die steuerlich abzugsfähigen Beiträge je zur Hälfte vom Dienstgeber und vom Dienstnehmer getragen werden (§ 51 Abs. 3 Z 2 lit. a und b ASVG), sind die 2. und die 3. Säule als Kapitaldeckungsverfahrenkonzipiert und werden durch Beitragszahlungen der Arbeitgeber (Abfertigung neu)bzw. der Pensionsanwärter selbst (prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) finanziert und die Beiträge auf den Kapitalmärkten veranlagt.
Abfertigung neu und prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge haben gemeinsam, dass Einzahlung, Veranlagung und eine Auszahlung als Einmalbetrag steuerlich begünstigt sind. Eine Rentenauszahlung ist grun...