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SWK 19, 1. Juli 2003, Seite 51

Wirtschaftsgut: Abschreibung

Eine AfA i. S. d. § 7 EStG 1988 kommt erst dann in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut den Zwecken des Betriebs dient und deshalb einer Abnutzung unterliegt. - (§ 7 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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