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SWK 19, 1. Juli 2003, Seite 487

Prinzipien der neuen Behörde und des "neuen" Abgabenberufungsverfahrens

Behördenaufbau - Geschäftsverteilung - Kontradiktorisches Verfahren

Bernhard Renner

Seit ist der Unabhängige Finanzsenat (UFS) in Abgabensachen für die Rechtsmittelerledigung zuständig. Gegenüber dem „alten" vor den Finanzlandesdirektionen abgeführten Verfahren haben sich dadurch - vor allem durch die nunmehrige „Gerichtsähnlichkeit" des Zwei-Parteien-Verfahrens - erhebliche Änderungen ergeben, die bei Rechtsmittelverfahren noch zu Berührungsängsten und Informationsdefizitender beteiligten Parteienführen.

Im Folgenden sollen Behördenaufbau, Prinzipien der Geschäftsverteilung und Verfahrensgrundsätze im Zwiespalt zwischen Gerichtsähnlichkeit und Verwaltungsverfahren durchleuchtet und „Praxistipps" für die Vorgehensweise im neuen Verfahren erteilt werden.

1. Zielsetzungen, Zuständigkeiten, Sitz, Aufbau, Organe und Hierarchiestrukturen der Behörde

Ziel der Schaffung des UFS war die Abwicklung von Berufungsverfahren auf „gerichtsähnlicher" Basis: Der Rechtsmittelreferent entscheidet zwar ähnlich einem Zivilrichter auf Grund des Vorbringens zweier Parteien, nämlich des Berufungswerbers und der erstinstanzlichen Abgabenbehörde, der so genannten „Amtspartei", hat aber dennoch eine amtswegige Ermittlungspflicht (Näheres siehe Pkt. 3.2). Ein Naheverhältnis zu e...

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