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SWK 20, 15. Juli 2003, Seite 535

Abgabenrechtliches Berufungsverfahren: Erste Erfahrungen und Eindrücke

Verfahrensgrundsätze - Entscheidungformen - Rechtsschutz

Bernhard Renner

Seit - d. h. seit etwa einem halben Jahr - ist der Unabhängige Finanzsenat (UFS) in Abgabensachen für die Rechtsmittelerledigung zuständig, wobei sich zahlreiche und bedeutsame Änderungen gegenüber den bisherigen Berufungsverfahren ergeben haben.

Ich habe bereits die Neuerungen im Behördenaufbau, die Elemente der „Selbstverwaltung", die nunmehr „feste" Geschäftsverteilung und Aspekte der Gerichtsähnlichkeit des neuen Verfahrens dargestellt. Nunmehr soll - nachdem der UFS seine „Vollproduktion" aufgenommen hat - den Fragen, wann ein Einzelreferent oder der Berufungssenat für die Entscheidung zuständig ist, unter welchen Voraussetzungen man vor dem UFS persönlich seinen Standpunkt darlegen kann und in welchen Formen Verfahren einer Erledigung zugeführt werden, nachgegangen werden.

1. Verfahren vor dem Einzelreferenten oder dem Senat; mündliche Verhandlung

1.2. Die bisherige Situation

Ein durchaus berechtigter Vorwurf gegenüber dem bisherigen Rechtsmittelverfahren lag darin, dass für verschiedene Abgabenarten unterschiedliche Rechtsschutzstandards bestanden: Abhängig von der angefochtenen Abgabenart wurde das Verfahren

• entweder vor einem weisungsgebundenen Einzelbeamten od...

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