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Zu unzulässigen Entgeltbestimmungen in Verbraucherkreditverträgen
§ 879 ABGB; §§ 6, 28 KSchG; §§ 15, 16 VKrG
Jedenfalls dann, wenn „ihre Ausstellung im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorzeitigen Kreditrückzahlung steht“, „kann“ eine Vereinbarung, wonach der Kreditnehmer ein Entgelt für die Restschuldbestätigung schuldet, den Ausnahmebestimmungen des § 16 Abs 2 und 3 VKrG widersprechen, sodass sie intransparent ist.
Die undifferenzierte Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts bei jeder Kontoschließung ist gröblich benachteiligend, weil die iZm der Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Kreditnehmer anfallenden Arbeiten keine Dienstleistung für den Kunden sind, sondern im eigenen Interesse des Kreditgebers liegen.
Da die Unterlassungsverpflichtung des beklagten AGB-Verwenders nur in die Zukunft wirkt, also nur Verstöße nach der Verurteilung erfasst, braucht im Verbandsverfahren nicht darauf Rücksicht genommen werden, dass früher Vertragsabschlüsse mit dem nunmehr beanstandeten Klauselinhalt zulässig gewesen sein mögen.
Aus den Entscheidungsgründen:
Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 29 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt bundesweit Bankgeschäfte.
Die Beklagte verwendet seit bzw bei Abschluss von Kreditverträgen mit Ver...