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Liebhaberei: Forstwirtschaft
• Der VwGH sieht in der nebenberuflich erfolgten Bewirtschaftung eines Forstes von lediglich rund 20 ha durch einen ansonsten freiberuflich Tätigen typischerweise einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung (Liebhaberei). - (§ 1 Abs. 2 LVO 1990), (Abweisung)
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