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SWK 16, 1. Juni 2003, Seite S 431

Events als Betriebsausgabe

Was bedeutet das vom VwGH geforderte professionelle Event-Marketing?

Christiane Steinlechner, Gerhard Wührer und Josef Schlager

Im Erkenntnis vom , 2002/15/0123-3, hat der Verwaltungsgerichtshof eine grundsätzliche Aussage getroffen, die die Diskussion um die Abgrenzung und Zuordnung von steuerlich abzugsfähigen bzw. nicht abzugsfähigen Aufwendungen, ob Aufwendungen der Betriebssphäre oder der Privatsphäre zuzurechnen sind, insofern weiterbringt, als damit Sachverhaltsentwicklungen, mit denen Unternehmen aus Wettbewerbsgründen bei rasch sich verändernden wirtschaftlichen Entscheidungsfeldern konfrontiert sind, auch steuerlich gefolgt wird. Der Verwaltungsgerichtshof „schließt die Möglichkeit der weitaus überwiegenden beruflichen bzw. betrieblichen Veranlassung bei Veranstaltungen aus dem Bereich des professionellen Event-Marketings nicht von vornherein aus. Wenn jedoch der Anlass der Veranstaltung nicht ein solcher ist, der ausschließlich dem Betriebsgeschehen zuzuordnen ist, sondern, wie dies für Geburtstagsfeste typisch ist, der Privatlebensführung des Unternehmers, steht der Zusammenhang mit dem Privatbereich im Vordergrund. Für diesen Fall schließt § 20 Abs. 1 Z 3 EStG den Betriebsausgabenabzug aus."

Im Anlassfall wurde, wie aus dem Zitat bereits ersichtlich, ablehnend entschieden, weil die Veranstaltung im Zusammenhang mit...

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