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Veräußerung von Beteiligungen
Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG)
Wird eine Beteiligung verkauft und erfolgte die Anschaffung teilweise innerhalb der Spekulationsfrist, dann geht die Besteuerung als Spekulationsgeschäft vor. Entsteht bei der restlichen Beteiligung ein Veräußerungsverlust nach § 31 EStG, ist der Verlust nur mit Überschüssen aus anderen Beteiligungsveräußerungen ausgleichsfähig. Unter diesen Beteiligungsveräußerungen sind nur jene i. S. des § 31 und nicht die nach § 31 Abs. 6 ausgeklammerten Beteiligungen, die zu einem Betriebsvermögen gehören oder wenn ein Spekulationsgeschäft vorliegt, zu verstehen. Damit kann der Veräußerungsverlust nicht gegen den Spekulationsgewinn ausgeglichen werden ().