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ÖBA 12, Dezember 2014, Seite 916

Die ADG-Novelle 2014

Margarethe Flora

Trotz der Einführung des ADG konnte Österreich international nicht überzeugen, den OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfebereitschaft umgesetzt zu haben. Die ausnahmslos notwendige Verständigung des von der Auskunft betroffenen Steuerpflichtigen und die Möglichkeit, das Amtshilfeverfahren durch die Einbringung eines Rechtsmittels zu verzögern, führten zu einer unerfreulich schlechten Einstufung Österreichs hinsichtlich der Umsetzung von Art 26 OECD-MA. Mit dem BBG 2014 sollen nun der OECD-Standard erreicht und eine weitere neue Vorgabe – die Zulässigkeit von Gruppenersuchen – erfüllt werden. Der Beitrag stellt die Novelle dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

The Global Forum on Transparency and Exchange of Information rated Austria´s mutual assistance in tax matters as only “partially compliant” because the Administrative Assistance Implementation Act (ADG) originally required the prior notification of the individual concerned when there was a request for bank information. This prior notification procedure did not allow for any exception. After the amendment of the ADG (Austrian Federal Gazette I 2014/40) the tax payer is not informed about the request anymore. The ...

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