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SWK 12, 20. April 2003, Seite 375

Umgründungssteuerrichtlinien 2002

Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002) sind fertig gestellt und bereits auf der BMF-Homepage verfügbar. Sie stellen einen Auslegungsbehelf zum Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991 i. d. F. des AbgÄG 2001, dar. Die UmgrStR 2002 sind ab der Veranlagung 2003 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die UmgrStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. § 117 BAO ist zu beachten. Hinsichtlich im Zuge der Umgründung zu übertragender Verluste ist die Veranlagungsjahr bezogene Anwendung so zu verstehen, dass hinsichtlich der Frage des Verlustüberganges die Rechtslage in jenem Veranlagungsjahr anzuwenden ist, in das der der jeweiligen Umgründung zu Grunde liegende Stichtag fällt. Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen in Einzelfällen sind - sofern sie den UmgrStR 2002 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. UmgrStR 2002 unter http://www.bmf.gv.at/steuern/Richtlinien/index.htm

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