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VfGH billigt Einschleifung des Pensionistenabsetzbetrages
Aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
Mit Erkenntnis vom , B 1302/02, hat der Verfassungsgerichtshof die durch das Budgetbegleitgesetz 2001 eingefügte Einschleifung des Pensionistenabsetzbetrages als verfassungskonform beurteilt. Die Entscheidung wird im Folgenden kurz dargestellt und gewürdigt.
1. Einfachgesetzliche Rechtslage
Ein Steuerpflichtiger hat Anspruch auf einen Pensionistenabsetzbetrag (PAB) bis zu 400 € jährlich, soweit ihm die Absetzbeträge gem. § 33 Abs. 5 (Verkehrsabsetzbetrag - VAB; Arbeitnehmerabsetzbetrag - ANAB bzw. Grenzgängerabsetzbetrag - GGAB) nicht zustehen und er Bezüge oder Vorteile für frühere Dienstverhältnisse, Pensionen und gleichartige Bezüge i. S. d. § 25 EStG bezieht (§ 33 Abs. 6 Satz 1 EStG i. d. F. BGBl. I Nr. 142/2000). Der Werbungskostenpauschbetrag gem. § 16 Abs. 3 EStG steht in diesem Fall nicht zu (Satz 2 leg. cit.). Der PAB vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen zu versteuernden Pensionsbezügen von 16.715 € und 21.800 € auf null (Satz 3 leg. cit.).
2. Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der Beschwerdeführer bezog 2001 als Pensionist ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 20.210 € . Der PAB wurde gemäß § 33 Abs. 6 EStG i. d. F. BGBl. I Nr. 142/2000 auf 125 € gekürzt. Die dagegen erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde a...