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EBA veröffentlicht erste Erkenntnisse aus der Überwachung von AT1-Neuemissionen
Gemäß Art 80 CRR hat die EBA die Qualität von Eigenmittelinstrumenten, die Institute in der gesamten Union begeben, zu überwachen. Hierfür haben die zuständigen Behörden der EBA auf deren Ersuchen unverzüglich alle Angaben zu neu begebenen Kapitalinstrumenten, die sie für eine Überwachung der Qualität von begebenen Eigenmittelinstrumenten erforderlich hält, zu übermitteln. Am hat die EBA erste Erkenntnisse aus der Überwachung von Neuemissionen von zusätzlichem Kernkapital (AT1) veröffentlicht. Hierfür wurden zwischen August 2013 und Mai 2014 neun Emissionen von AT1-Instrumenten mit einemS. 893 Gesamtvolumen von EUR 11,6 Mrd untersucht.
Obwohl AT1-Instrumente komplexe Instrumente darstellen, kommt die EBA in ihrer Veröffentlichung zum Schluss, dass diese im Allgemeinen durchaus in standardisierter Form begeben werden. Hievon sind selbstverständlich jene Merkmale ausgenommen, die direkt vom spezifischen Institut abhängen (wie bspw die Höhe des „Triggers“). Die EBA führt dies unter anderem auf die teils strengen Vorgaben der CRR bzw der jeweiligen technischen Regulierungsstandards zurück.
Dennoch identifiziert die EBA einige durchaus übliche Vertragsbestimmungen, die – um Unsicherhe...