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SWK 9, 20. März 2003, Seite S 303

Ist die Verpachtung von Fischereirechten umsatzsteuerpflichtig?

Fischereirechte sind grundstücksgleiche Rechte

Christian Mayer und Anita Himmelsberger

In den Umsatzsteuerrichtlinien Rz. 889 wird festgehalten, dass das Jagd- und Fischereirecht nicht zu den grundstücksgleichen Rechten gehört. Dem ist unserer Ansicht nach hinsichtlich des Fischereirechts nicht zu folgen:

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, umsatzsteuerfrei. Die genannten Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden, betreffen gerade jene Rechte, die keine Bestandteile von Grundstücken sind, jedoch für sich Gegenstand eines Bestandvertrages sein können, wie z. B. das Fischereirecht (siehe Ruppe, Kommentar zum UStG zu § 6, Rz. 393). Es handelt sich um grundstücksgleiche Rechte, d. h. um solche Rechte, die losgelöst vom Grundstück existieren und wie Privatrechte erworben und übertragen werden können. Im Unterschied zum Fischereirecht steht das Jagdrecht dem Grundeigentümer zu und kann als selbstständiges dingliches Recht an fremdem Grund nicht begründet werden.

Das Fischereirecht ist nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung ein Privatrecht, das nach den allgemeinen Regeln erworben und besessen werden kann. So...

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