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ÖBA 12, Dezember 2014, Seite 884

Newsline November 2014

Franz Rudorfer

1. Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG)

Zum Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BSAG), mit dem die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) umgesetzt werden soll, hat die Bundessparte die Anliegen der Kreditwirtschaft eingebracht.

Als Abwicklungsbehörde ist die FMA vorgesehen, Bail-In soll bereits ab möglich sein. Die im BIRG vorgesehenen Frühinterventionsbefugnisse werden nunmehr auf die Abwicklungsbehörde übertragen. Aufgrund des zur Zeit der Begutachtung noch fehlenden Rechtsaktes der EU-Kommission zur Finanzierung ist die Dotierung des Abwicklungsfonds noch nicht im BSAG-Entwurf enthalten, wird jedoch auf Basis der europäischen Regelung noch in den BSAG-Entwurf eingearbeitet werden. Das BSAG soll im NR-Plenum im Dezember beschlossen werden und mit in Kraft treten.

Position der Bundessparte

Im Sinne der Effizienz und angesichts der ohnehin herausfordernden Rahmenbedingungen urgiert die Kreditwirtschaft klare Kompetenzregelungen, ausgewogenen Rechtsschutz und die strikte Vermeidung von Mehrgleisigkeiten.

Zur Finanzierung ist die volle Anrechnung der Beiträge für den Abwicklungsfonds (national und europäisch) auf...

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