Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 32, 10. November 2003, Seite R 85
Zollschuld: Entstehung
• Die Zollschuld entsteht bereits im Zeitpunkt des erstmaligen Verstoßes gegen die Gestellungspflicht. - (Art. 202 Abs. 1 ZK), (Abweisung)
()