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Immobilienaktien als ("schwarze") Immobilienfonds?
Auswirkungen des neuen Gesetzes auf ausländische Immobilien-AGs
Mit dem am ausgegebenen Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), BGBl. I Nr. 80/2003, erhielt die „ausländische Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien" mit für die Investmentfondsbranche und für die Immobilien-Investmentfondsbranche eine steuerlich interessante Norm. Bis dato fanden sich steuerlich relevante Bestimmungen über „Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien" im Wesentlichen in § 42 Abs. 1 Investmentfondsgesetz (InvFG), in Abschnitt 3.1.4.7. der Investmentfondsrichtlinien 2003 (InvFR 2003)und in Anlage 5 zum Kapitalmarktgesetz (KMG), BGBl. Nr. 625/1991.
Die Steuervorschrift des § 42 Abs. 1 letzter Satz InvFG nimmt Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien von dem in Form einer Generalklausel definierten Begriff des ausländischen Kapitalanlagefonds aus, weil sie festhält: „Die Bestimmungen des § 40sind auch für ausländische Kapitalanlagefonds anzuwenden. Als solches gilt, ungeachtet der Rechtsform, jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist. Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 14 KMG sind ausgenommen."
S. S 784In Abschnitt 3.1.4.7. der InvFR 2003, Rz. 271 ff., wurde versucht, d...