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SWK 32, 10. November 2003, Seite 775

Umsatzsteuer auf Werbegeschenke

Umsetzung von Art. 5 Abs. 6 der 6. MwSt-Richtlinie

Clemens Hölbling und Rupert Wiesinger

Gemäß dem Abgabenänderungsgesetz 2003 (AbgÄG 2003) sollen künftig Werbegeschenke, Sachspenden und andere unentgeltliche Abgaben durch Unternehmen in Anpassung an die 6. Mehrwertsteuerrichtlinieder Umsatzsteuer unterliegen. Die Details sind noch offen, die geplanten Änderungen, die Zusatzkosten verursachen können, sollten jedoch bei der Planung von Werbekampagnen für 2004 bereits berücksichtigt werden.

I. Regelungen der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie

Gemäß Art. 5 Abs. 6 erster Satz der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie ist die Entnahme eines Gegenstandes durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für den privaten Bedarf, für den Bedarf seines Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile den Unternehmer zu einem vollständigen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt haben. Nach Art. 5 Abs. 6 zweiter Satz der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie ist davon die Abgabe von Geschenken von geringem Wert und Warenmustern ausgenommen. Mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage ist gemäß Art. 11 Abs. 1 lit. b der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Einkaufspreis für ...

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