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Artikel I - Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2003, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e lautet der zweite Satz des zweiten Absatzes:
„Sämtliche Einrichtungen, denen ein solcher Bescheid ausgestellt wurde, sind einmal jährlich im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung zu veröffentlichen."
EB: Im Zusammenhang mit der organisatorischen Umgestaltung der Finanzverwaltung sollen den Abgabenbehörden (Finanzämtern) bisher vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommene Aufgaben in eigene Verantwortung übertragen werden.